Wir sind The Cherry e.V.

Die 100. Anbauvereinigung in Niedersachsen.

Wir sind ein Cannabis Social Club in Göttingen. Gemeinsam organisieren wir den Eigenanbau für unsere Mitglieder. Aufklärung und Prävention gehören zur Vereinsarbeit.

  • Eingetragener Verein
  • Erlaubnis seit 17. August 2026
  • Göttingen
Im Anbau

Was gerade wächst.

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Symbolbild für Frozen Cherry Runtz: dicht mit Trichomen besetzte Blüte, hell bereift.

Frozen Cherry Runtz

Indica-dominant im Anbau
Indica 70 % · Sativa 30 %
  • Kirsche
  • Beere
  • Zitrus
Masterpiece-Blüte mit dichter Harzschicht kurz vor der Ernte.

Masterpiece

Indica-dominant im Anbau
Indica 70 % · Sativa 30 %
  • Fruchtig
  • Pfeffer
  • Lavendel
Tart-Pops-Pflanze in der Blüte unter LED-Licht im Anbauraum.

Tart Pops

Hybrid im Anbau
Indica 60 % · Sativa 40 %
  • Süß
  • Tarte
  • Zitrus
Symbolbild für Lush as Fuck: einzelne harzige Blüte an der Pflanze, formatfüllend vor grünem Hintergrund.

Lush as Fuck

Hybrid im Anbau
Indica 50 % · Sativa 50 %
  • Fruchtig
  • Süß
  • Minze
Über uns

Ein Verein in Göttingen.

The Cherry e. V. organisiert den gemeinschaftlichen Eigenanbau für seine Mitglieder. Sie tragen die Kosten und gestalten den Verein mit, beim Anbau und in der Vereinsorganisation.

Mitglied werden kannst du ab 21 Jahren. Wer hinter The Cherry steht und wie wir zusammenarbeiten, erfährst du auf der Seite Über uns.

Mitwirken

Sprich den Vorstand an, wenn du dich im Verein einbringen möchtest.

Lars ansprechen

Unser Präventionsbeauftragter ist bei Fragen zum Konsum erreichbar. Mehr auf Prävention und Wissen.

Mehr über den Verein
Ministerin Miriam Staudte übergibt dem Vorstand von The Cherry e.V. den 100. Erlaubnisbescheid für eine Anbauvereinigung in Niedersachsen.
Übergabe des 100. BescheidsGöttingen
Presse

Der 100. Bescheid in Niedersachsen.

Am 17. August 2026 übergab Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte den Erlaubnisbescheid in Göttingen. Tagesschau, NDR, HNA und die Süddeutsche Zeitung berichteten.

Drei Mitglieder von The Cherry e.V. vor der Messehalle auf der Mary Jane Berlin 2026.
MesseteamMary Jane Berlin 2026
Zum Pressespiegel
Fragen

Fragen vor dem Antrag.

Was ist ein Cannabis Social Club eigentlich?

Ein eingetragener Verein, in dem Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und für den eigenen Konsum mitnehmen. Geregelt in §§ 11–23 KCanG. Wir verkaufen nichts und verteilen keinen Gewinn, es gibt nur Arbeit und Ernte.

Wer darf Mitglied werden?

Personen ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied sind. Pro Person eine Mitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Wie läuft die Aufnahme?

Du füllst den Antrag über unseren Verwaltungs-Partner Cannanas aus, weist Alter und Wohnsitz nach und unterzeichnest die Satzung. Der Vorstand prüft den Antrag, in der Regel innerhalb von 7 Werktagen. Die gesetzliche Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Den Beitrag regelt die Beitragsordnung, die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest. Die aktuelle Beitragsstruktur teilen wir dir nach der Aufnahme im Mitgliederbereich mit, vorab gibt der Vorstand auf Anfrage per E-Mail Auskunft.

Welche Informationen bekomme ich bei der Abgabe?

Bei jeder Abgabe sind Angaben zur Sorte, zum Erntedatum und zum durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt vorgeschrieben (§ 21 KCanG). Dazu gehören Hinweise auf gesundheitliche Risiken. Bei Fragen zu unseren Abläufen kannst du dich an den Vorstand wenden.

Ist das etwas für mich?

Das entscheidest du am besten in Ruhe. Lies die Satzung, schau dir an, wie wir arbeiten, und sprich mit Lars, unserem Präventionsbeauftragten. Die Mindestmitgliedschaft beträgt drei Monate, das überlegt man sich besser vorher.

Was kann ich tun, wenn ich mir Sorgen um meinen Konsum mache?

Du kannst Lars über das Vorstandspostfach ansprechen oder dich direkt an externe Hilfe wenden. Auf der Präventionsseite findest du das Drogenberatungszentrum Göttingen sowie drugcom und Quit the Shit für anonyme Onlinehilfe. Dafür brauchst du keine Mitgliedschaft.

Göttingen

Vereinssitz

seit 2026

Niedersachsen

Erlaubnis

nach § 11 KCanG